Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen:
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Vertragsabschlüsse und Dienstleistungsangebote der Firma Clara-Car (Inhaber Dipl. Ing. Habibollah ARIA) nachstehend als Clara-Car genannt, gegenüber Ihren Kunden. Die Firma Clara-Car bietet ihren Kunden Dienstleistung der mobile Fahrzeug Reinigung an. Es gilt stets, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung gültige Ausgabe der AGB.
Anderslautende AGBs seitens Dritter bilden keine Rechtsgrundlage. Abweichende Bedingungen erkennt Clara-Car nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Für Alle Geschäftsbeziehungen zwischen Clara-Car und Kunden wird Gerichtsstand Wien festgelegt.
Allgemeine Bestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. (Salvatorische Klausel).
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Wien vereinbart. Clara-Car ist berechtigt, den Gerichtstand je nach Vertragsverhältnis ins Ausland zu versetzten.
Clara-Car übernimmt keine Haftung für die örtliche Gegebenheiten, wo das Fahrzeug gereinigt wird, und wo die Reinigung gestattet ist.
Vertragsinhalte:
Vertragsabschluss liegt dann vor, wenn eine schriftliche oder telefonische Anfrage seitens der Kunden an Fa. Clara-Car gesendet wird, und Clara-Car den Auftrag bzw. die Inhalte des Auftrags schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle nötigen Unterlagen rechtzeitig der Fa. Clara-Car zur Verfügung zu stellen.
Bei nicht Erfüllung der Dienstleistung durch Verwitterung (Schnee, regen usw.) behält sich Clara-Car das Recht den vereinbarten Termin rechtzeitig zu stornieren und die bereits eingezahlte Betrag binnen 7 tagen zurückzuzahlen. Einen alternativen Termin kann mit dem Kunden vereinbart werden.
Die Position des geparkten Autos ist wichtig für die Abwicklung des Vertrags. Die Teile, die zu reinigen sind, sollen leicht zugänglich sein. Besonderes wichtig ist für die Reinigung die Türen, die geöffnet werden sollen. Der Kofferraum wird in dem gleichen Beladungszustand gereinigt.
Durch Übergabe des Schlüssels und des Autos an Clara-Car ist der Vertrag zustande gekommen und durch Übergabe des Schlüssels und des Autos an Kunden ist der Vertrag beendet.
Angebote von Clara-Car sind unverbindlich und Abweichungen zu Prozesse bzw. Preise sind je nach Fahrzeugkategorie, Schmutz, und Zustand des Autos möglich.
Die Kunde ist verpflichtet sind an die AGB zu halten und sich bei mündlicher Buchung bzw. Kontaktaufnahme bzgl. der AGB zu erkundigen.
Clara-Car hat den Firmensitz in Wien und dementsprechend sind alle Verträge ausschließlich in deutscher Sprache errichtet.
Zahlungsbedingungen:
Clara-Car akzeptiert Barzahlungen und Kartenzahlungen vor Ort und über die Webseite durch die Kreditkarte oder Debitkarte. Die Bezahlung wird vor der Reinigung durchgeführt. Die Rechnungen sind am Tag der Rechnungslegung fällig. Bei Gewerblichen Kunden kann eine separate Vereinbarung getroffen werden. innerhalb der 14-tägigen Frist (ab Fälligkeit der Rechnung) zu begleichen. Bei Privatkunden wird die Rechnung ausschließlich per E-Mail gesendet. Bei Zahlungsverzug behält sich Clara-Car die Bearbeitungsgebühr in der Form von Mahnspesen (5-20€ je nach Auftrag und Aufwand) zu verrechnen.
Widerrufsrecht für Verbraucher (Stornogebühren):
Clara-Car ist als mobile Autoreinigung tätig. Im Sinne von Konsumentenschutzgesetz ist jede Stornierung zulässig (Widerrufsrecht). Jede Stornierung bis zu max. 48 Stunden vor der Ausführung des Auftrags ist kostenlos möglich. Clara-Car behält sich das Recht, 50% des Auftrags (bis zu drei Stunden vor der Durchführung der Reinigung) zu verrechnen. Ab Drei Stunden bis zum Zeitpunkt der Reinigung wird den kompletten Betrag verrechnet.
Haftung und Schadenersatz
Clara-Car haftet bis zu 48 Stunden für den Schaden und in dieser Zeit sollen den Schaden mit Beweisaufnahmen (Foto) an Clara-Car angemeldet werden.
Schadenersatzansprüche seitens der Kunde können nur dann geltend gemacht werden, wenn Clara-Car oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Clara-Car haftet nicht für jeder Art Wertgegenstände. Alle privaten und nicht privaten Wertgegenstände sollten vor der Schlüsselübergabe bzw. der Übergabe des Autos von der Kunde gesammelt und mitgenommen werden.
Falls der Kunde jeder Art Allergie und Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Produkten bzw. Chemikalien hat, soll der Clara-Car schriftlich bei der Buchung die Services und zusätzlich mündlich bei der Übergabe des Schlüssels vor der Reinigung mitteilen. Clara-Car haftet nicht für alle Arten von Empfindlichkeit.
Soll das Fahrzeug durch eine Schutzeinrichtung wie z.B. Alarmanlage ausgestattet sein, muss der Kunde sicherstellen, dass die Alarmanlage nicht unbeabsichtigt ausgelöst werden kann. Für alle Schäden in Verbindung mit Schutzeinrichtungen übernimmt Clara-Car keine Haftung.
Für jegliche Art von Schäden am Fahrzeug (dazugehören Beulen, Kratzer, Lackschäden, Steinschläge und sonstige Schäden), die vor Fahrzeugübergabe an Clara-Car entstanden sind oder durch die Reinigung verschlimmert wurden, kann Clara-Car nicht zur Haftung herangezogen werden.
Beim Vorliegen eines Schadens, der nachweisbar von Clara-Car oder einer seiner Mitarbeiter verursacht wurde, muss der Kunde diesen Schaden ausführlich und nachvollziehbar dokumentieren und unmittelbar an Clara-Car schriftlich mitteilen.
Beschaffenheit und Gewährleistung
Die Abnahme des Fahrzeuges nach der Reinigung kann nicht seitens der Kunde verweigert werden. Die Mängel der Leistung muss von Kunden sichtbar sein und entsprechend der Buchung der Service nachweisbar sein. Die Mängel werden von der Clara-Car oder einem seiner Mitarbeiter unmittelbar behoben.
Clara-Car ist berechtigt bei den Mängeln, die unmittelbar nach der Übergabe (max. 24 Stunden) schriftlich gemeldet sind, das Fahrzeug selbst oder durch einen Sachverständigen zu besichtigen bzw. den Schaden zu prüfen. Die Beanstandung des Schadens bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Leistungscharakteristika und Eigenschaften der gebuchten Leistung. Falls der Mängel vorhanden ist, und diese durch Clara-Car geprüft und akzeptiert wird, so ist die Nacherfüllung nur durch Clara-Car möglich. Falls Der Kunde die Nacherfüllung der fehlenden Leistung an einem Dritten übergibt, ist Clara-Car von jeglicher Haftung freigestellt, somit übernimmt Clara-Car keine Kosten für die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung durch Dritten.
Es muss seitens der Clara-Car festgestellt werden, dass die Verschmutzung durch die Nutzung, Wiederverwendung bzw. Witterung zustande gekommen ist oder handelt sich von einer mangelhaften Leistung von Clara-Car oder einer seinem Mitarbeiter. Die Meldung und Beweisaufnahme (Fotos) in schriftlicher Form sollen ausschließlich binnen zwei Tagen (48 Stunden) an Clara-Car erfolgen. Bei nicht erkennbaren Schäden bzw. Mangel auf den Beweisaufnahmen ist Clara-Car keine Haftung vollzogen und von der Haftung befreit.
Clara-Car oder einer Seinem Mitarbeiter werden zur Dokumentationszwecken Fotos von innen und außen des Fahrzeuges vor der Reinigung und nach der Reinigung aufnehmen. Diese Beweisaufnahme ist ausschließlich für die Dokumentationszwecken bei Streitigkeiten bzw. bei Internen Schulungen. Mit dem Abschluss des Vertrags gibt der Kunde sein Einverständnis zu Foto Aufnahmen.
Preise:
Clara-Car ist mit www.Clara-Car.at registriert und bietet eine mobile Fahrzeugreinigung als Dienstleistung an. Die Buchungen basieren auf verschiedenen Paketen und wurden vor der Buchung in der Webseite von Kunden angeschaut. Die Preise und die Dauer der Reinigung in jeweiligen Paketen sind für normale Verschmutzung konzipiert. Die Dauer und die Preise handeln sich von Richtwerten, die bei sehr starkem verschmutztem Fahrzeug variieren können. Diese wird vor der Reinigung dem Kunden mitgeteilt und durch das Einverständnis der Kunden die Reinigung durchgeführt. Sollte der Kunde den Aufschlag nicht akzeptieren zahlt Clara-Car die bereits geleistete Betrag vollständig zurück.
Bei Preisen für Verbraucher (Konsumenten) handelt sich um Preise zuzüglich UST. Die Preise bei der Auftragserteilung sind maßgeblich. Die Zusatz Angebote z.B. Rabat werden je nach Gültigkeit und Leistungsumfang vollständig berücksichtigt.
Die Pakete sind je nach Fahrzeuggröße, Fahrzeugkategorie und bei normaler Verschmutzung festgehalten, daher behält sich Clara-Car das Recht auf eine Anpassung des Preises und die Dauer der Reinigung vor Ort.
Im Falle einer nicht richtig angegebenen Adresse oder nicht Erreichbarkeit der angegebenen Telefonnummer von den Kunden behält sich Clara-Car das Recht auf Stornogebühr bzw. nach 15 Minuten Wartezeit vor Ort und nicht Kontaktaufnahme von Kunden ist verrechnet Clara-Car die vollständige Stornogebühr. In allen Fällen ist ratsam Clara-Car bei Verspätungen zu kontaktieren und eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist festzuhalten, dass Clara-Car sehr viel Wert auf Pünktlichkeit legt, daher wollen wir unsere nächsten Kunden auch pünktlich bedienen, daher wird die Dauer der Verspätung von der Auftragszeit abgezogen bzw. in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann jederzeit Änderungen zu dem angegebenen Auftrag durchführen. Hierbei sind die Stornogebühren zu beachten. Im Falle eine Änderung ist in jedem Fall eine Absprache mit Clara-Car wichtig und die Änderung muss seitens Clara-Car schriftlich bestätigt werden. Die Änderungen sind nicht angenommen, solange der Kunde keine Änderungsbestätigung von Clara-Car erhalten hat.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.